Vergabe von Deutschlandstipendien

Alle Studentinnen und Studenten der Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten können sich jedes Jahr für ein Deutschlandstipendium bewerben.

Dieses Stipendienprogramm hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2011 gestartet und möchte damit besonders begabten und leistungsstarken Nachwuchs­ fördern und zu Spitzenleistungen ermuntern.

Als weiterer Effekt steht die stärkere Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld im Fokus. Das Programm setzt Anreize für Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, in die Ausbildung talentierter Menschen mit außergewöhnlichem Engagement und damit in die Zukunft Deutschlands zu investieren.

Sowohl deutsche als auch ausländische Studierende sowie auch Studien­anfän­ger:innen, deren Werdegang herausragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lässt, werden mit dem Deutschlandstipendium gefördert.

Bewerbungsfrist

Die Frist für den Bewerbungseingang ist der 15. Juni jeden Jahres.

Nur für folgende Personen ist die Frist für den Bewerbungseingang der 15. August jeden Jahres:

  • Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende oder weitere Studieninteressierte, die kurz davor stehen, ein Studium aufzunehmen, sowie
  • für Studentinnen und Studenten der Hochschule, die einen Studiengang im Sommersemester abschließen und zum Wintersemester in einen weiterführenden Studiengang übergehen (Master, Künstlerische Reifeprüfung, Konzertexamen)

Das Stipendium wird erst nach Einreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ausgezahlt.

Leistungsbezogenes Stipendium

Da der Bund die öffentlichen Zuschüsse ausschließlich zur Förderung von Studierenden bereitstellt, die die Kriterien Leistung und Begabung sowie Engagement und förderungswürdiger Werdegang erfüllen, darf die Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten die Bundesmittel auch nur im Rahmen der Leistungs- und Begabtenförderung vergeben.

Neben diesen leistungsbezogenen Stipendien vergibt die Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten auch sog. Sozialstipendien zur Unterstützung von Studierenden in finanzieller oder persönlicher Bedürftigkeit, bei denen die Schul- und Studienleistungen der Bewerberinnen und Bewerber nicht im Vordergrund stehen. Diese Stipendien werden in einem separaten Auswahlverfahren vergeben.

Doppelförderung

Der Bezug eines weiteren Stipendiums neben dem Deutschlandstipendium ist in einigen Fällen möglich. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (§ 4, Abs. 1 StipG). Das bedeutet, dass Studierende, die eine finanzielle Unterstützung bzw. ein leistungs- oder begabungsbezogenes Stipendium über eine andere Fördereinrichtung erhalten, die zur Finanzierung der Förderung öffentliche Gelder einsetzt, sich nicht bewerben dürfen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien neben dem Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website zum Deutschlandstipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 

Sollten Sie Zweifel haben, ob eine Doppelförderung für Sie zutrifft oder nicht, sprechen Sie uns bitte an.

Höhe der Stipendien

Das Deutschlandstipendienprogramm sieht vor, dass jedes durch die Hochschule bei privaten Geldgebern eingeworbene Stipendium in Höhe von 150,- Euro/Monat vom Bund mit weiteren 150,- Euro/Monat bezuschusst wird, so dass jede Stipendiatin / jeder Stipendiat ein Stipendium in Höhe von 300,- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr) erhält.

Förderungsdauer

Das Stipendium kann ab dem ersten Hochschulsemester vergeben werden. Es wird für zwei Semester und einkommensunabhängig bewilligt, und es wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Bei gleichbleibend heraus­ragenden Leistungen kann, nach entsprechendem Antrag (Verlängerungsantrag), eine Verlängerung gewährt werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums. Alle Student:innen der Hochschule für Kirchenmusik können sich unbegrenzt erneut bewerben.

Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiatin / der Stipendiat

  • die letzte Prüfungsleistung erbracht hat,
  • das Studium abgebrochen hat,
  • die Regelstudienzeit überschritten hat (Ausnahme: wegen der Corona-Pandemie verlängert sich die normale Regelstudienzeit um ein Semester; weitere Ausnahme: Antrag auf „Verlängerung der Förderungshöchstdauer“, siehe Richtlinien)
  • die Fachrichtung gewechselt hat oder
  • exmatrikuliert wird.

Bewerbung

Wenn Sie sich bewerben möchten, berücksichtigen Sie bitte die ausführlichen Informationen in den "Richtlinien und Anleitung zur Bewerbung der Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendien-Programms" (PDF-Download)

Weitere relevante Dokumente

Weitere Informationen rund um das Deutschlandstipendium bietet die Website des BMBF

Gesetzliche Grundlagen

  • Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) (PDF-Download)
  • Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) (PDF-Download)
  • Verordnung über die Erreichung der Höchstgrenze nach dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipHV) (PDF-Download)