Sozialstipendien für Studentinnen und Studenten der Hochschule für Kirchenmusik der EKvW

Die Höhe der gewährten Sozialstipendien ist abhängig von

  • den für das betreffende Studienjahr verfügbaren Mitteln
  • der finanziellen Situation der Antragstellenden
  • der Anzahl der bewilligten Anträge

Die Vergabe erfolgt in der Regel für ein Studienjahr (1. Oktober bis 30. September).

Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus Rektor, Prorektor(en) und ein Mitglied der Dozentenkonferenz.

Antrag

Das erforderliche Antragsformular ist in der Hochschulgruppe auf KiWi / Kirche in Westfalen intern zum Download hinterlegt.

Anträge sind in der Zeit vom 15. Juni bis ca. 01. Juli an das Rektorat zu stellen.

In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auch kurz vor Beginn des Winter- oder Sommersemesters gestellt werden.