
Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Das Studium ist darauf ausgerichtet, die künstlerische Persönlichkeit der Student*innen individuell weiter zu entwickeln und zugleich eine optimale Vorbereitung auf den Beruf als Pop-Kirchenmusiker*in zu gewährleisten. Dafür gibt es im Studium sowohl obligatorische Fächer als auch einen größeren Wahlbereich für individuelle Schwerpunktfächer.
Fotos: Stephan Schütze
Maßgeblich ist immer die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung (PrüfOKiMu). Die Unterrichtsfächer im Masterstudium Kirchenmusik Popular sind vier Bereichen zugeordnet. Die Bereiche 1.-3. enthalten überwiegend obligatorische Fächer.
1. Musikpraktisch
Haupfach (Gitarre, Klavier oder Gesang), Hauptinstrument (Gitarre bzw. Klavier) im liturgischen Kontext, Chor- und Orchesterleitung, Gesang und Gesangsdidaktik, Singen und Musizieren mit Gruppen, Bandpraxis, Hochschulensemble
2. Musiktheoretisch
Tonsatz / Komposition / Songwriting, Gehörbildung
3. Wissenschaftlich
Theologische und liturgische Vertiefung, Methodik / Lehrpraxis
4. Schwerpunkt = Vier gewählte Fächer aus maximal zwei von vier Schwerpunktbereichen (nach Beantragung und Verfügbarkeit im Unterrichtsplan)
4.1. Künstlerische Musikpraxis
4.2. Musikvermittlung
4.3. Musikproduktion/Musikmanagement
4.4. Individuelle Pflichtfächer (Fächer aus diesem Bereich können verpflichtend sein, falls sie in der für das Masterstudium qualifizierenden Prüfung - Bachelor, B oder vergleichbar - nicht in popularmusikalischer Spezifik nachgewiesen werden können)
Vollständige Angaben zum Fächerkanon, zu den Anforderungen der Aufnahmeprüfung und weitere Regelungen finden Sie in der aktuellen Studien und Prüfungsordnung (PrüfOKiMu) für Studiengänge an der Hochschule für Kirchenmusik der Evangelischen Kirche von Westfalen.