Bewerbung: Anleitung und Checkliste

Für die Bewerbung zur Aufnahmeprüfung/zum Eignungstest senden Sie uns bitte die folgenden, vollständigen Unterlagen (= Checkliste!) bis zur vorgegebenen Bewerbungsfrist (Bewerbungsfristen und Prüfungstermine):

Die Bewerbung ist in elektronischer Form (PDF) per Mail einzureichen. Das unterschriebene Antragsformular (1.) und eine beglaubigte Kopie des schulischen Abschlusszeugnisses (3.) sind darüber hinaus in Papierform einzusenden. Weitere Dokumente (4. und 5.) sind zusätzlich spätestens zur Immatrikulation im Original vorzulegen.

1. Das ausgefüllte ANTRAGSFORMULAR (zusätzlich unterzeichneter Ausdruck per Post)

2. Einen vollständigen tabellarischen Lebenslauf (max. 2 Seiten)

3. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. das letzte Schulzeugnis (zusätzlich beglaubigte Kopie per Post)

4. Ein behördlich ausgestelltes Führungszeugnis (Vorlage des Originals zur Immatrikulation)
Hinweis: Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ist ein behördliches Führungszeugnis nur erforderlich, wenn sie bereits länger als sechs Monate im Land sind.

5. Die Bescheinigung der Kirchenmitgliedschaft  (Vorlage des Originals zur Immatrikulation)

6. ggf. Kopien der Zeugnisse vorangegangener (kirchen-) musikalischer Ausbildungen

Folgende weitere Unterlagen gelten für Bewerber:innen für Aufbaustudiengänge:

7a. Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für ein MA-Studium Kirchenmusik Klassisch:
Nachweis eines bestandenen BA-oder B-Examens Kirchenmusik.

7b. Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für ein MA-Studium Kirchenmusik Popular:
Nachweis eines bestandenen BA-Examens Kirchenmusik Popular oder einer bestandenen vergleichbaren Prüfung.

7c. Für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung für die Künstlerischen Aufbaustudiengänge:
Nachweis eines musikpraktischen Studiums mit BA-, MA-, Diplom- oder vergleichbarem Abschluss (Mindestnote „gut“)

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Zulassung zur Aufnahmeprüfung

Nach dem Eingang der Bewerbung in elektronischer Form erhalten Sie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr von 35,00 Euro. Ein Überweisungsbeleg ist danach (spätestens bis zum Bewerbungsschluss bzw. umgehend) vorzulegen. 
Hinweis: Eine Erstattung der Gebühr erfolgt nur, falls die Hochschule die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ablehnt.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist erhalten Sie eine Nachricht, ob Sie zur Aufnahmeprüfung (bzw. zum Eignungstest bei Bewerbung für ein Gaststudium) zugelassen sind und ggf. einen detaillierten Zeitplan für Ihre Aufnahmeprüfung. Wir planen darin ein, dass Sie sich - in der Regel am Tag vor den Aufnahmeprüfungen - am Instrument einspielen können.

Ergebnis der Aufnahmeprüfung

Das Ergebnis der Aufnahmeprüfung wird Ihnen nach Abschluss der Prüfung mitgeteilt.

Nach bestandener Aufnahmeprüfung haben Sie etwa zehn Tage Zeit, der Hochschule die Annahme des Studienplatzes zu erklären.