Zulassung, Bewerbung
Aufnahmeprüfung - Termine
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
- Eine gute musikalische Vorbildung,
- das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife,*
- die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder einer Kirche, die mit der EKD Kirchengemeinschaft pflegt.
- Ausländische Studienbewerberinnen und -Bewerber benötigen für das Studium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Rahmen der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstests (bei Bewerbung für ein Gaststudium) werden die Kenntnisse in Gesprächen überprüft, die Studieninhalte, Fragen der Studienorganisation und der Gestaltung von Musik thematisieren.
* Vom Erfordernis des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife kann der Rektor in begründeten Einzelfällen befreien, wenn eine besondere musikalische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen ist.
Studiengangspezifische Voraussetzungen
Abgesehen von den oben genannten Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ist das Bestehen einer studiengangspezifischen Aufnahmeprüfung (bzw. eines Eignungstests bei Bewerbung für ein Gaststudium) Voraussetzung für die Immatrikulation. Für Aufbaustudiengänge ist zudem ein geeigneter vorausgehender Studienabschluss erforderlich.
Anforderungen der Aufnahmeprüfung
Die Zulassung zum Studium wird u.a. von den Ergebnissen einer studiengangspezifischen Aufnahmeprüfung abhängig gemacht. Die Anforderungen der Prüfung sind in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (PrüfOKiMu) definiert und richten sich nach dem angestrebten Abschluss.
Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung
Einspielen
Am Tag vor der Aufnahmeprüfung haben Sie Gelegenheit, sich an den Instrumenten einzuspielen. Ihre Übezeiten erhalten Sie zusammen mit dem Zeitplan für die Aufnahmeprüfung (siehe Bewerbung).
Mustertests (BA Klassisch)
Zur Vorbereitung der Aufnahmeprüfung das Bachelor-Studium Kirchenmusik Klassisch können Sie sich einen Mustertest für die Fächer Gehörbildung und Tonsatz anschauen. Diese Mustertests gelten auch für die Aufnahmeprüfung zum Gaststudium.