Zulassung, Bewerbung

Aufnahmeprüfung - Termine 

Zum Bewerbungsformular

Prüfungsgebühr: Für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr von derzeit 35 Euro erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Eine Erstattung erfolgt nur, falls die Hochschule die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ablehnt.

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

  • Eine gute musikalische Vorbildung,
  • das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife,*
  • die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche oder einer Kirche, die mit der EKD Kirchengemeinschaft pflegt.
  • Ausländische Studienbewerberinnen und -Bewerber benötigen für das Studium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Rahmen der Aufnahmeprüfung bzw. des Eignungstests (bei Bewerbung für ein Gaststudium) werden die Kenntnisse in Gesprächen überprüft, die Studieninhalte, Fragen der Studienorganisation und der Gestaltung von Musik thematisieren. 

* Vom Erfordernis des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife kann der Rektor in begründeten Einzelfällen befreien, wenn eine besondere musikalische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen ist.

Studiengangspezifische Voraussetzungen

Abgesehen von den oben genannten Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ist das Bestehen einer studiengangspezifischen Aufnahmeprüfung (bzw. eines Eignungstests bei Bewerbung für ein Gaststudium) Voraussetzung für die Immatrikulation. Für Aufbaustudiengänge ist zudem ein geeigneter vorausgehender Studienabschluss erforderlich.

Anforderungen der Aufnahmeprüfung

Die Aufnahmeprüfung ist für uns vor allem eine Gelegenheit, Sie kennenzulernen – musikalisch und persönlich.

Uns interessiert, was Sie mitbringen: Ihr Potenzial, Ihre Kreativität und Ihr Gespür für Musik.

Im Gespräch geht es auch darum, was Sie motiviert: Warum gerade Kirchenmusik?

Zur Vorbereitung kann die Teilnahme am Ferienkurs Kirchenmusik hilfreich sein.

 

Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne hier.

 

Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung

Einspielen
Am Tag vor der Aufnahmeprüfung haben Sie Gelegenheit, sich an den Instrumenten einzuspielen. Ihre Übezeiten erhalten Sie zusammen mit dem Zeitplan für die Aufnahmeprüfung (siehe Bewerbung).