Allerdings sind das Bachelor- und Masterstudium selbstverständlich trotzdem Vollzeitstudiengänge. Zusammen mit ihren nebenamtlichen Tätigkeiten - sowohl in Gottesdiensten als auch als Leiter*innen von Chören, Bläserchören und anderen gemeindlichen Gruppen - stehen die Studierenden nicht selten unter einer hohen zeitlichen Belastung.
Damit das erforderliche intensive Üben und der Unterricht im Fokus bleiben und nicht aufgrund finanzieller Not hinter nebenamtlicher Tätigkeit zurückfallen müssen, bietet die Hochschule ihren Studentinnen und Studenten bei finanzieller oder persönlicher Bedürftigkeit Sozialstipendien.
Außerdem vergibt die Hochschule leistungsbezogene Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendienprogramms. Ein weiteres leistungsbezogenes Stipendium für jeweils ein Jahr vergibt ein Social Club aus Herford auf Vorschlag des Rektors an Studierende der Hochschule in Herford.
Des weiteren bestehen für Studierende aus Partnerkirchen der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) individuelle Fördermöglichkeiten nach Rücksprache mit dem Rektorat.
Die Vergabe dieser Stipendien wäre nicht möglich ohne die kontinuierliche und langjährige Unterstützung durch kirchliche und regionale Einrichtungen sowie Stiftungen. Herzlichen Dank!
Die Höhe der gewährten Sozialstipendien ist abhängig von
Die Vergabe erfolgt in der Regel für ein Studienjahr (1. Oktober bis 30. September).
Über die Vergabe entscheidet eine Kommission aus Rektor (N.N.), Prorektor (Ulrich Hirtzbruch), Prorektor / Studienleiter der Pop-Akademie (Hartmut Naumann) und ein Mitglied der Dozentenkonferenz.
Das erforderliche Antragsformular ist in der Hochschulgruppe auf KiWi / Kirche in Westfalen intern zum Download hinterlegt.
Anträge sind in der Zeit vom 15. Juni bis ca. 01. Juli an das Rektorat zu stellen.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auch kurz vor Beginn des Winter- oder Sommersemesters gestellt werden.
Dieses Stipendienprogramm hat die deutsche Bundesregierung im Jahr 2011 gestartet und möchte damit besonders begabten und leistungsstarken Nachwuchs fördern und zu Spitzenleistungen ermuntern.
Als weiterer Effekt steht die stärkere Vernetzung der Hochschulen mit ihrem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umfeld im Fokus. Das Programm setzt Anreize für Unternehmen, Stiftungen, Vereine sowie Bürgerinnen und Bürger, in die Ausbildung talentierter Menschen mit außergewöhnlichem Engagement und damit in die Zukunft Deutschlands zu investieren.
Sowohl deutsche als auch ausländische Studierende sowie auch Studienanfänger:innen, deren Werdegang herausragende Leistungen im Studium und Beruf erwarten lässt, werden mit dem Deutschlandstipendium gefördert.
Die Frist für den Bewerbungseingang ist der 15. Juni jeden Jahres.
Nur für folgende Personen ist die Frist für den Bewerbungseingang der 15. August jeden Jahres:
Das Stipendium wird erst nach Einreichung der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung ausgezahlt.
Da der Bund die öffentlichen Zuschüsse ausschließlich zur Förderung von Studierenden bereitstellt, die die Kriterien Leistung und Begabung sowie Engagement und förderungswürdiger Werdegang erfüllen, darf die Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten die Bundesmittel auch nur im Rahmen der Leistungs- und Begabtenförderung vergeben.
Neben diesen leistungsbezogenen Stipendien vergibt die Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten auch sog. Sozialstipendien zur Unterstützung von Studierenden in finanzieller oder persönlicher Bedürftigkeit, bei denen die Schul- und Studienleistungen der Bewerberinnen und Bewerber nicht im Vordergrund stehen. Diese Stipendien werden in einem separaten Auswahlverfahren vergeben.
Der Bezug eines weiteren Stipendiums neben dem Deutschlandstipendium ist in einigen Fällen möglich. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (§ 4, Abs. 1 StipG). Das bedeutet, dass Studierende, die eine finanzielle Unterstützung bzw. ein leistungs- oder begabungsbezogenes Stipendium über eine andere Fördereinrichtung erhalten, die zur Finanzierung der Förderung öffentliche Gelder einsetzt, sich nicht bewerben dürfen. Eine Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien neben dem Deutschlandstipendium finden Sie auf der Website zum Deutschlandstipendienprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Sollten Sie Zweifel haben, ob eine Doppelförderung für Sie zutrifft oder nicht, sprechen Sie uns bitte an.
Das Deutschlandstipendienprogramm sieht vor, dass jedes durch die Hochschule bei privaten Geldgebern eingeworbene Stipendium in Höhe von 150,- Euro/Monat vom Bund mit weiteren 150,- Euro/Monat bezuschusst wird, so dass jede Stipendiatin / jeder Stipendiat ein Stipendium in Höhe von 300,- Euro/Monat (3.600,- Euro/Jahr) erhält.
Das Stipendium kann ab dem ersten Hochschulsemester vergeben werden. Es wird für zwei Semester und einkommensunabhängig bewilligt, und es wird auch während der vorlesungsfreien Zeit gezahlt. Bei gleichbleibend herausragenden Leistungen kann, nach entsprechendem Antrag (Verlängerungsantrag), eine Verlängerung gewährt werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums. Alle Student:innen der Hochschule für Kirchenmusik können sich unbegrenzt erneut bewerben.
Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiatin / der Stipendiat
Wenn Sie sich bewerben möchten, berücksichtigen Sie bitte die ausführlichen Informationen in den "Richtlinien und Anleitung zur Bewerbung der Hochschule für Kirchenmusik Herford-Witten für die Vergabe von Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendien-Programms" (PDF-Download)
Weitere Informationen rund um das Deutschlandstipendium bietet die Website des BMBF
Richtlinien und Anleitung der HfKM zur Bewerbung (PDF-Download)
Bewerbungsantrag-Deutschlandstipendium (PDF-Download)
Verlängerungsantrag-Deutschlandstipendium (PDF-Download)
Leitfaden für Motivationsschreiben (PDF-Download)
Antrag zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer (PDF-Download)
Übersicht zur Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien
Weitere Informationen zum Deutschlandstipendium bietet die Website des BMBF