* Vom Erfordernis des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife kann der Rektor in begründeten Einzelfällen befreien, wenn eine besondere musikalische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen ist.
Abgesehen von den oben genannten Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen ist das Bestehen einer studiengangspezifischen Aufnahmeprüfung (bzw. eines Eignungstests bei Bewerbung für ein Gaststudium) Voraussetzung für die Immatrikulation. Für Aufbaustudiengänge ist zudem ein geeigneter vorausgehender Studienabschluss erforderlich.
Für die Bewerbung zur Aufnahmeprüfung/zum Eignungstest senden Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist.
Ausfühliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter
Die Bewerbungsfristen und Termine der Aufnahmeprüfungen finden Sie unter
Die Zulassung zum Studium wird u.a. von den Ergebnissen einer studiengangspezifischen Aufnahmeprüfung abhängig gemacht. Die Anforderungen der Prüfung sind in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (PrüfOKiMu) definiert und richten sich nach dem angestrebten Abschluss:
26.01.2024 | Bewerbungsfrist 15.01.2024
07.06.2024 | Bewerbungsfrist 15.05.2024
03.09.2024 | Bewerbungsfrist 15.08.2024
Für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung wird eine Gebühr von derzeit 35 Euro erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Eine Erstattung erfolgt nur, falls die Hochschule die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ablehnt.
Am Tag vor der Aufnahmeprüfung haben Sie Gelegenheit, sich an den Instrumenten einzuspielen. Ihre Übezeiten erhalten Sie zusammen mit dem Zeitplan für die Aufnahmeprüfung (siehe Bewerbung).
Zur Vorbereitung der Aufnahmeprüfung das Bachelor-Studium Kirchenmusik Klassisch können Sie sich einen Mustertest für die Fächer Gehörbildung und Tonsatz anschauen. Diese Mustertests gelten auch für die Aufnahmeprüfung zum Gaststudium.